Arbeitsrecht

Arbeitsrecht Rechtsanwalt Münster

Das Arbeitsrecht ist kein einheitlich kodifizierter Rechtsbereich. Ein spezielles Arbeitsvertragsgesetz gibt es nicht. Das Arbeitsrecht erfährt seine Regelung vielmehr im allgemeinen Zivilrecht, in zahlreichen Spezialgesetzen sowie im Richterrecht. Die unübersichtliche Rechtslage birgt für Arbeitgeber wie für Arbeitnehmer eine Fülle von rechtlichen und praktischen Problemen.

In einem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld stellt sich nicht selten die Frage nach der Einführung von Kurzarbeit, später womöglich nach Entlassungen oder der Neuordnung und Umgestaltung von Arbeitsverträgen. Ein globalisiertes wirtschaftliches Umfeld berührt Rechtsvorschriften im Bereich des internationalen Einsatzes von Arbeitskräften oder der Entsendung von Arbeitskräften nach Deutschland. Vor allem, wenn Personal im Rahmen von Werkverträgen eingesetzt werden soll, sind Fragen nach der ZUS, den relevanten Vorschriften des Steuerrechts und den neuesten Zollbestimmungen zu klären.

Zusammen mit dem Gesellschaftsrecht stellt der Bereich des Arbeitsrechts einen der Schwerpunkte unserer Kanzleitätigkeit dar. Durch unsere langjährige Geschäftstätigkeit im Umfeld deutsch-polnischer Wirtschaftsbeziehungen haben wir uns zu einem erfahrenen Anprechpartner in den allen relevanten Fragen des Arbeitsrechts entwickelt. Profitieren auch Sie von unserer Kompetenz!

Unser Leistungskatalog umfasst:

  • Bearbeitung von Arbeitsverträgen
  • Gestaltung von internationalen Verträgen für den Einsatz vom Personal aus dem Ausland
  • Arbeitnehmerüberlassung
  • Führung von arbeitsrechtlichen Prozessen
  • Vertretung von Arbeitnehmern in Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren aufgrund von Sozialversicherungsbetrug, Lohndumping oder illegaler Beschäftigung von in- und ausländischen Arbeitnehmern