Ausländerrecht
Mit dem Zusammenwachsen der Länder der Europäischen Union ist auch das Ausländerrecht einem ständigen Wandel unterworfen. Die dauerhafte Einreise von Nicht-EU-Ausländern ist vielfach erschwert worden.
Spätestens bei der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ist mit der Anmeldung zur Sozialversicherung eine verbindliche Klärung des Aufenthaltsstatus erforderlich. Ist das Problem der Arbeitserlaubnis geklärt, schließen sich häufig Fragen zum Familiennachzug oder zur Heirat eines Lebenspartners aus dem Ausland an.
Auch für Bürger aus dem EU-Ausland gibt es beim Kauf oder der Gründung eines inländischen Unternehmens eine Fülle von rechtlichen Vorschriften zu beachten. In diesem wie in den anderen Bereichen des Ausländerrechts garantiert unsere Expertise einen verlässlichen Rechtsbeistand.
Unser Leistungkatalog umfasst:
- Arbeitsgenehmigung
- Aufenthaltserlaubnis
- Familiennachzug
- Unternehmensgründung