Deutsch-Polnisches Rentenrecht

Deutsch-Polnisches Rentenrecht

Seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges, vor allem in den vergangenen 20 Jahren, sind viele Deutschstämmige aus den Staaten Osteuropas, so auch aus Polen in die Bundesrepublik zugezogen. Oft haben sie rentenrechtlich relevante Leistungen sowohl in Polen als auch in Deutschland erbracht.

Das Procedere von Rentenbeantragung und Prüfung der Rentenbescheide wirft häufig praktische und rechtliche Fragen auf. Wie hoch eine Rente ausfällt, hängt dabei nicht zuletzt davon ab, auf welcher rechtlichen Grundlage sie berechnet wird. Maßgebend sind insbesondere das Deutsch-Polnische Sozialversicherungsabkommen und das Fremdrentengesetz. Oft ist auch entscheidend, wie berufliche Qualifikationen bei der Rentenprüfung bewertet werden.

Zur Klärung von Fragen wie diesen stehen wir Ihnen mit unseren Spezialkenntnissen auf dem Gebiet des Rentenrechts zur Seite. Ob es um Fragen einer teilweisen oder vollen Erwerbsminderung, um Alters- oder Witwenrente geht – wir beraten Sie kompetent und zielführend.

Unser Leistungkatalog umfasst:

  • Beratung und Vertretung im Vorfeld und bei der Beantragung von Renten, insbesondere Erwerbsminderungsrente, Witwen- und Altersrente gegenüber den deutschen und polnischen Rentenversicherungsträgern
  • Unterstützung bei der Klärung und Vervollständigung Ihres Versicherungskontos
  • Vertretung bei der Durchsetzung der Einstufung in eine höhere berufliche Qualifikationsgruppe zur Erlangung einer höheren Rente
  • außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei der Durchsetzung von rentenrechtlichen Ansprüchen
  • Erstellung und Umsetzung von ganzheitlichen, individuellen Konzepten zur Erlangung einer optimalen sozial- und rentenrechtlichen Leistung
  • Einholung und Auswertung von ärztlichen Gutachten in sozialrechtlichen Verfahren