Lohn- und Finanzbuchhaltung (inkl. digitales Belegwesen)

Kanzlei Rechtsanwalt Münster

Die digitale Erfassung und Verarbeitung Ihrer Belege ermöglicht einen weitestgehend papierlosen Prozessablauf zwischen Ihrem Unternehmen und unserem Büro.

Ihre Belege werden dabei durch Scannen oder Faxen digital erfasst und im Rechenzentrum der Datev online gespeichert. Die erfassten Belege stehen sowohl Ihnen als auch unserem Büro jederzeit zur Verfügung, so dass wir diese unmittelbar weiterverarbeiten können. Nach der Weiterverarbeitung Ihrer Belege erhalten Sie auf elektronischem Wege die Erfolgsrechnungen, offene Forderungslisten und betriebswirtschaftliche Auswertungen zur Verfügung gestellt.

Da Ihre Belege revisionssicher abgelegt werden, erfüllt diese Vorgehensweise die Voraussetzungen der Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU).

Die digitale Buchhaltung ermöglicht insbesondere auch international tätigen Unternehmen mit Buchführungsverpflichtungen in Deutschland optimale Lösungsmöglichkeiten. Dies gilt sowohl für laufende Buchführungspflichten als auch für die Abwicklung der Lohnbuchhaltung.