Familienrecht
Ehe und Familie stellen Lebensgemeinschaften dar, die als rechtlich geformte Einrichtungen vielfältige Rechte und Pflichten mit sich bringen.
Vor der Eheschließung kann ein Ehefähigkeitszeugnis notwendig werden oder ein Ehevertrag ratsam sein. Während der Ehe kann sich das Problem der vermögensrechtlichen Zuordnung bei größeren Anschaffungen ergeben. Insbesondere wenn ein Ehegatte ein Unternehmen gründet oder betreibt ist im Fall einer Insolvenz die Absicherung des Ehepartners und der gemeinsamen Kinder zu beachten.
Fast die Hälfte aller Ehen wird geschieden. Hierbei stellt sich die Frage nach dem Unterhalt insbesondere nach dem Trennungsunterhalt und eventuell dem Kindesunterhalt. Fragen nach dem Sorgerecht gilt es ebenso zu beantworten, wie die Aufteilung der Rentenanwartschaften. Bei Ehescheidungen mit ausländischem Bezug ist grundsätzlich eine umfassende rechtliche Prüfung geboten.
Zur Klärung dieser und anderer Fragen des Familienrechts können wir auf einen reichhaltigen Erfahrungsschatz zurückgreifen. Nutzen Sie unsere Kompetenz für eine bestmögliche Absicherung in partnerschaftlichen oder familiären Rechtsfragen.
Unser Leistungkatalog umfasst:
- Unterhalt, Düsseldorfer Tabelle
- Sorgerecht
- Umgangsrecht
- Scheidung
- Ehevertrag
- Trennungsvereinbarung
- Zugewinn
- Hausrat