Recht der Zeitarbeit

Recht der Zeitarbeit

Mit der Flexibilisierung des Arbeitsmarktes haben sich zunehmend auch Zeitarbeitsmodelle durchgesetzt. Gerade dieser Bereich ist jedoch sehr stark reglementiert und unterliegt einer Fülle von Spezialgesetzen.

Grundsätzlich gilt es zu klären, ob ein Dienstvertrag mit einer Arbeitnehmerüberlassung oder ein Werkvertrag das Mittel der Wahl ist. Aus Sicht des Unternehmers ist dabei die genaue Einhaltung der durch die Rechtssprechung entwickelten Voraussetzung existentiell. Ratsam ist insbesondere ein ständiges „Monitoring“ bei der Erfüllung der Verträge, und zwar von den Arbeitsverträgen bis hin zu den verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Dies ist der beste Weg, um hohe Abfindungen, Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen oder Bußgelder zu vermeiden.

Wir bieten Ihnen mit einer qualifizierten Gründungsberatung und der Erstellung einer detaillierten „Roadmap“ das Fundament für die erfolgreiche Umsetzung Ihrer Unternehmensziele. Durch den Abschluß von Beraterverträgen haben Sie die Möglichkeit, dauerhaft von unserer Expertise zu profitieren und sich damit zu jeder Zeit eine kompetente Rechtsberatung zu sichern.

Unser Leistungkatalog umfasst:

  • Arbeitnehmerüberlassung
  • Werkverträge
  • Dienstverträge
  • Prozessvertretung
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Monitoring